A

Alles wieder auf A…

wie A-Woche.

Ab der nächsten Woche, also ab dem 19.04.2021, kehren wir in allen Jahrgängen wieder zum Wechselunterricht in Präsenz zurück. Da in der Woche vor den Osterferien die Lernenden der B-Gruppen im Unterricht waren, kommen in der nächsten Woche die Lernenden der A-Gruppe in die Schule. Ab nächster Woche gelten damit auch wieder alle Regelungen wie schon in der Woche vor den Osterferien.

Wenn es beim Wechselunterricht in Präsenz bleiben sollte, ist damit der Wechsel der A- und B-Gruppen für die Wochen bis zu den Sommerferien vorgegeben. Die dauerhafte Öffnung der Schule in dieser Form wird von der weiteren Entwicklung der Inzidenzwerte im Kreis Euskirchen und den Nachbarkreisen (Rhein-Sieg und Rhein-Erft) abhängen. Wird eine Inzidenz von 200 überschritten, greifen die Regelungen aus dem zu erwartenden Bundesinfektionsschutzgesetz.

Unterrichtszeiten

Der Unterricht endet bis auf Weiteres um 13.30h, die Busse sind für 13.40h bestellt. Aus personellen Gründen ist es uns nicht möglich den Nachmittagsunterricht zu versorgen. In der Planung für das zweite Halbjahr findet aber der Unterricht in den Hauptfächern durchgängig in den Vormittagsstunden statt. Achtung: Die Oberstufe hat auch nachmittags Unterricht nach Plan.

Notbetreuung

Die Notbetreuung für die Jahrgänge 5 und 6 halten wir aufrecht (Anmeldung bitte rechtzeitig über das entsprechende Formular im Downloadbereich!). Die erweiterte pädagogische Betreuung für Lernende, die im häuslichen Umfeld schwierige Lernbedingungen haben, können wir leider nicht anbieten.

Testpflicht

Hinsichtlich der seit dem 12.04.2021 geltenden Testpflicht gibt es jetzt detaillierte Hinweise:

  • Alle Lernenden, Lehrkräfte und das sonstige an der Schule tätige Personal (Hausmeister, Sekretariat) führen verpflichtend wöchentlich zwei Selbsttests durch.
  • Die Testungen der Lernenden finden in der Schule unter der Aufsicht der Lehrkräfte statt und zwar montags und mittwochs jeweils in der ersten Stunde. Die Tests dürfen den Lernenden nicht mit nach Hause gegeben werden.
  • Alternativ kann ein Negativtest einer anerkannten Teststelle vorgelegt werden, der nicht älter als 48 Stunden sein darf.
  • Kein Test = kein Unterricht! Lernende, die sich weigern, an den Testungen teilzunehmen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen und können sich nicht weiter in der Schule aufhalten. Sie haben auch keinen Anspruch auf Distanzunterricht an Stelle des Präsenzunterrichts. Es gelten die Bestimmungen des Schulgesetzes, § 41 Absatz 1 Satz 2, nach denen Eltern bzw. Erziehungsberechtigte für den regelmäßigen Schulbesuch ihres Kindes verantwortlich sind.
  • Ausnahmen:
    • Die Testpflicht gilt nicht an Tagen mit schulischen Abschlussprüfungen. Prüflinge, die einen Test verweigern, legen ihre Prüfungen räumlich abgesondert von den anderen Prüflingen ab.
    • Lernende mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf, die sich nicht selbst testen können, dürfen – nach Information und Genehmigung durch die Schulleitung – den Test zuhause unter elterlicher Aufsicht durchführen. Die Eltern müssen schriftlich versichern (formloses Schreiben), dass der Test negativ ausgefallen ist.

Für den Fall, dass ein Test positiv ausfällt…

Leider ist es angesichts der aktuellen Zahlen durchaus möglich, dass es positive Tests gibt. Während der Selbsttestungen der Lernenden sind immer zwei Lehrkräfte anwesend, so dass sowohl die positiv getestete Person als auch die Lerngruppe angemessen betreut werden können und die Situation pädagogisch aufgefangen werden kann.

Die Schulleitung trägt Sorge dafür, dass

  • positiv getestete Lernende keinen weiteren Kontakt zu anderen Personen haben,
  • in der Schule von ihren Eltern bzw. Erziehungsberechtigten abgeholt werden,
  • das zuständige Gesundheitsamt informiert wird.

Eltern bzw. Erziehungsberechtigte tragen Sorge dafür, dass

  • in einer Hausarzt- / Kindearztpraxis oder einem anerkannten Testzentrum ein PCR-Test durchgeführt wird,
  • dass das zuständige Gesundheitsamt über einen positiven PCR-Test informiert wird.

Die Teilnahme am Unterricht ist erst nach Vorliegen eines bestätigten negativen PCR-Tests wieder möglich.

Elternsprechtag

Der im Terminkalender für den 28.04.2021 terminierte Elternsprechtag findet wie zuletzt telefonisch statt.

Es gibt ausreichend Gründe, in diesen schwierigen Zeiten vieles kritisch zu sehen und auch zu diskutieren. Es gibt aber auch hinreichenden Grund, alles dafür zu tun, dass die eigene Gesundheit und die Gesundheit aller anderen geschützt werden. Auch wenn die Testungen nur eine relative Sicherheit haben, so können sie doch helfen, Infektionen zu erkennen und rechtzeitig im Sinne des Infektionsschutzes und der Rückverfolgbarkeit von Infektionsketten zu reagieren. Zusammen mit allen anderen Maßnahmen des Hygienekonzepts treffen wir damit alle Vorkehrungen, um den Schulbetrieb in der beschriebenen Form wieder aufzunehmen.

Der berühmte Silberstreif am Horizont sind die Impfungen in Impfzentren und Arztpraxen. Hoffen wir, dass wir so in nicht allzu ferner Zukunft wieder zu annähernd normalen Verhältnissen des Zusammenlebens zurückkommen können. Bis dahin bleiben wir vorsichtig, umsichtig, geduldig, gelassen und vor allem – gesund!

 

Stephan Steinhoff

Schulleiter