Neuigkeiten zur Testpflicht ab dem 28.2.

  1. Aufhebung der Testpflicht für immunisierte Menschen: Zur Testung verpflichtet sind ab dem Montag, dem 28.02.2022 nur noch diejenigen Personen, die noch immer ungeimpft sind (3-G-Regel).
    • Der Impfstatus muss nachgewiesen werden.
    • Lernende können weiterhin auch freiwillig an Testungen teilnehmen.
    • Die Testungen finden auch weiterhin drei Mal in der Woche an den bekannten Tagen statt.
  1. Testpflicht für Lehrkräfte: Folgerichtig entfällt ab dem oben genannten Tag auch die Testpflicht für Lehrkräfte mit entsprechendem Impfstatus. Noch immer nicht geimpfte und damit nicht immunisierte Lehrkräfte müssen sich weiterhin an ihren Präsenztagen einem beaufsichtigten Antigen-Selbsttest in der Schule unterziehen oder alternativ einen negativen Bürgertest vorlegen.