Abschlüsse

Fachhochschulreife schulischer Teil (Fachabitur)

Mit der Fachhochschulreife erwerben die Schüler die Berechtigung zum Studium an einer Fachhochschule. Die Fachhochschulreife (FHR) besteht aus einem schulischen und einem berufspraktischen Teil. Am Ende der Stufe 12 müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Die Ergebnisse der beiden gewählten Leistungskurse aus dem ersten und zweiten Halbjahr werden zweifach gewertet.
  • Elf der belegten Grundkurse werden einfach gewertet.
  • Unter den einzubringenden Kursen müssen je zwei Kurse in Deutsch, einer Fremdsprache, einer Gesellschaftswissenschaft, Mathematik und einer Naturwissenschaft sein.
  • Zwei der vier anzurechnenden Leistungskurse und vier der elf einzubringenden Grundkurse dürfen defizitär sein, d.h. vier minus oder schlechter sein.

Das Abgangszeugnis, auf dem der schulische Teil der FHR bescheinigt ist, gilt in Verbindung mit dem Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung nach Bundes- oder Landesrecht bzw. ein einjähriges gelenktes Praktikum in allen Bundesländern als Nachweis der FHR, außer in den Ländern Bayern und Sachsen. Weitere Hinweise finden Sie z.B. unter http://broschüren.nrw/home/#!/Die-Fachhochschulreife-und-das-gelenkte-Praktikum


Allgemeine Hochschulreife (Abitur)

Dieser höchste schulische Bildungsabschluss der Bundesrepublik Deutschland berechtigt die Schüler zum Besuch aller Universitäten im In- und Ausland.

Die gymnasiale Oberstufe besteht aus der Einführungsphase (Stufe 11) und der Qualifikationsphase (Stufe 12 und 13). Zu Beginn der Stufe 12 wählen die Schüler zwei Leistungskurse (LK) und setzen die übrigen Fächer in Grundkursen (GK) fort. Sämtliche Leistungen der Qualifikationsphase gehen in das Abiturzeugnis ein. Hinzu kommen die Ergebnisse der landesweit zentralen Abiturprüfungen (Zentralabitur).