Rückkehr zum durchgängigen Präsenzunterricht ab dem Montag, dem 31.05.2021
Mit der Schulmail vom 19.05.2021 hat uns das Ministerium mitgeteilt, dass wegen der gesunkenen Inzidenzzahlen alle Schulen im Land NRW ab dem 31.05.2021 zu einem durchgängigen und angepassten Präsenzunterricht zurückkehren. Das bedeutet, dass ab diesem Tag Klassen und Kurse wieder in voller Stärke unterrichtet werden sollen.
Hygienekonzept
Weiterhin gelten folgende Bestimmungen des Hygienekonzepts:
- durchgängiges Tragen einer medizinischen Maske, auch am Sitzplatz im Unterricht[1]
- verpflichtende Teilnahme an zwei Testungen je Woche (Schnelltests)
- Dokumentation der Sitzordnung und der Anwesenheit in jeder Stunde (angepasste Vordrucke für Räume mit bis zu 32 Plätzen) durch die Lehrkräfte
- regelmäßiges Lüften:
- Stoßlüften alle 20 Minuten
- Querlüften, wo immer es möglich ist
- Lüften während der gesamten Pausendauer
- zusätzliche Pausen mit Aufenthalt im Freien nach Bedarf
- in schlecht zu lüftenden Räumen
- als Atempausen für Lehrende und Lernende, damit unter Wahrung des Abstandes die Masken kurzzeitig abgenommen werden können
- Händehygiene durch Händewaschen oder ersatzweise Händedesinfektion
- Abstand.
Differenzierung
Durch diese Sicherheitsmaßnahmen wird es auch wieder möglich, zum differenzierten Unterrichtsangebot zurückzukehren, und zwar
- im Bereich der Fremdsprachen
- im Wahlpflichtbereich
- im Religionsunterricht
- bei der Aufteilung in E- und G-Kurse.
Ob wir den Nachmittagsunterricht wieder aufnehmen können, wird noch sorgfältig geprüft und hängt in erster Linie von der personellen Versorgung ab.
Ganztag
Offene und gebundene Ganztags- und Betreuungsangebote können wieder aufgenommen werden. Die Zusammensetzung der Gruppen ist zu dokumentieren.
Mensa
Der Mensabetrieb darf wieder aufgenommen werden. Über die Art und Weise muss noch entschieden werden.
Notbetreuung
Die Notbetreuung entfällt, da alle Lernenden wieder in Präsenz lernen.
Sportunterricht
Sportunterricht kann wieder in vollem Umfang erteilt werden, findet aber durchweg im Freien und auf Abstand (Unterrichtsinhalte anpassen) statt. Sollten es äußere Bedingungen erfordern (Wetter, Prüfungssituationen etc.), darf Sportunterricht auch in der Halle stattfinden, wenn dabei medizinische Masken getragen werden. Intensive sportliche Belastungen sind zu vermeiden.[2]
Abschlussfeiern (Abitur / 10er-Entlassung)
Angesichts der Infektionslage sind Planungen für Abschlussfeiern zum jetzigen Zeitpunkt verantwortbar, ohne dass die genauen Rahmenbedingungen für die letzten Schultage festgelegt werden können. Wir werden darüber zum frühestmöglichen Zeitpunkt informiert und agieren dann entsprechend.
[1] Zu den möglichen Ausnahmen: https://www.schulministerium.nrw/themen/schulsystem/angepasster-schulbetrieb-corona-zeiten/impfungen-infektionsschutz-hygiene-masken
[2] Alle Regelungen zum Sportunterricht in der aktualisierten Fassung sind unter www.schulsport-nrw.de abrufbar.