Wann wird geöffnet? Wann wird geschlossen?

Öffnen – Schließen – Öffnen
 
Es ist nicht ganz einfach den Überblick zu behalten, was die Regelungen zur Schließung und Öffnung der Schulen angeht. Hier – unter Vorbehalt und ohne Gewähr – ein Klärungsversuch:
 
Schließen
drei Werktage unter 100 => Präsenzunterricht mit Hygienekonzept und Testpflicht (zwei Mal in der Woche)
drei Werktage über 100 => Präsenzunterricht als Wechselunterricht (A- und B-Gruppen) mit Hygienekonzept und Testpflicht (zwei Mal in der Woche)
drei Werktage über 165 => Distanzunterricht mit Ausnahme der Abschlussklassen (und Notbetreuung) mit Hygienekonzept und Testpflicht (zwei Mal in der Woche)
 
Öffnen
Inzidenz fünf Werktage unter 165 => Präsenzunterricht als Wechselunterricht (A- und B-Gruppen) mit Hygienekonzept und Testpflicht (zwei Mal in der Woche)
Inzidenz fünf Werktage unter 100 => Präsenzunterricht mit Hygienekonzept und Testpflicht (zwei Mal in der Woche).
 
Dann teilt das MAGS (Gesundheitsministerium) der zuständigen Behörde, dem Schulamt des Kreises Euskirchen, mit, dass geöffnet werden darf. 
Das Schulamt teilt dies den Schulen mit. Dabei gilt allerdings Folgendes:
 
Der Wechselunterricht beginnt am ersten Montag nach dem Tag der Bekanntmachung der o.g. Allgemeinverfügung des MAGS, also nicht mitten in der Woche, sondern erst wieder zum Beginn der nächsten vollen Woche.
 
In jedem Fall ist die Gruppe B diejenige, die dann wieder in die Schule kommt, da sie ja zuletzt zuhause bleiben musste.
 
Wir informieren rechtzeitig, sobald wir etwas Verlässliches wissen und hoffen sehr, dass die Zahlen jetzt weiter sinken!
 
Stephan Steinhoff
Schulleiter